*ASS = Alpiner Sicherheits-Service/ € 2,25 pro Mitglied (wird von der Sektion zusammen mit dem Verbandsbeitrag an den Hauptverband in München abgeführt und ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.
** Sonderumlage: Bis einschließlich 2027 wird von allen A- und C-Mitgliedern zur Sanierung der Ansbacher Hütte eine jährliche Sonderumlage in Höhe von 25,- € erhoben, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2024.
Neumitglieder, die erst ab 01.09. die Mitgliedschaft beantragen, müssen bis zum jeweiligen Kalenderjahresende nur den halben Mitgliedsbeitrag aufbringen. Im darauffolgenden Jahr werden diese Beiträge angeglichen.
Für die Einstufung in die jeweilige Kategorie ist immer das Alter am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres entscheidend.
Kündigungen müssen satzungsgemäß bis spätestens 30.09. schriftlich (nicht als E-Mail, nur mit handschriftlicher Unterschrift!) in der Geschäftsstelle eingegangen sein, wenn Sie im darauffolgenden Kalenderjahr wirksam sein sollen. Der Austritt muss auch dann erklärt werden, wenn Sie in eine andere Sektion überwechseln wollen.
Bitte teilen Sie Ihrer Geschäftsstelle umgehend mit, wenn sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert haben! Dies ist wichtig, um den Ausweisversand und den Versand der Zeitschriften „Panorama“ und „Ansbach Alpin“ zu gewährleisten bzw. um den Beitragseinzug problemlos zu gestalten.
In den ersten Januartagen werden die Mitgliedsbeiträge eingezogen, die Ausweise werden zentral aus München bis ca. Mitte Februar versandt. Die alten Ausweise gelten bis 28.02., sofern die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde. Jedes Mitglied erhält nach Bezahlung des Beitrages einen neuen Ausweis, der nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist. Erst mit dem Besitz eines gültigen DAV-Ausweises besteht Versicherungsschutz.
Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr im Besitz Ihres DAV-Ausweises sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle. Gerne wird Ihnen ein Ersatz-Ausweis ausgestellt.