Teilnehmen können alle Mitglieder der DAV Sektion Ansbach sowie Mitglieder anderer DAV-Sektionen, insofern die Satzung dieser Sektion die aktuelle Haftungsbeschränkung beinhaltet. Nichtmitglieder dürfen nur an den speziell ausgewiesenen Kursen und Touren teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form, mit unterschriebenem Anmeldeformular, über die Geschäftsstelle (Tourenverwaltung) und ist verbindlich. Die Belegung der Teilnahme- und Warteliste erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.Jede Person darf sich bis 28. Februar lediglich für maximal drei Kurse und vier Touren anmelden, ab dem 01. März dürfen weitere Kurse und Touren beliebig gebucht werden. Die Teilnehmenden erhalten nach ihrer Anmeldung eine Benachrichtigung per E-Mail darüber, ob sie auf der Teilnahmeliste oder der Warteliste stehen.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs/einer Tour bestätigt die teilnehmende Person verbindlich, dass sie die im Kurs- und Tourenprogramm angegebenen Voraussetzungen erfüllt, dass sie sich des immanenten Risikos von Bergsport bewusst ist und sie bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einem Kurs/einer Tour bestätigt sie, dass sie physisch und psychisch den jeweiligen Anforderungen gewachsen ist.Eine Entscheidung über die Teilnahme bleibt der Kurs- bzw. Tourenleitung vorbehalten. Die angebotenen Touren haben eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die Tour nur durch eine Erhöhung der Teilnahmegebühren planmäßig durchgeführt werden.
Eine Absage von einer Tour/einem Kurs erfolgt ausschließlich schriftlich über die Tourenverwaltung. Bis 30 Tage vor Kurs- bzw. Tourenbeginn wird pro Person eine Stornogebühr von 10,00 € berechnet. Erfolgt die Absage 29 Tage und später vor Kurs bzw. Tourenbeginn, wird eine Stornogebühr von mindestens 20,00 €, maximal jedoch der ausgewiesene Teilnahmebetrag berechnet.Zusätzlich können der Fahrtkostenanteil und ggf. Übernachtungskosten erhoben werden, sollte der freie Platz nicht neu besetzt werden. Müssen Teilnehmende eine Tour/einen Kurs abbrechen, wird ihnen kein Nachlass auf die Teilnahmegebühr erlassen. Ausnahmen können nur bei Erkrankungen bzw. Verletzungen, die während der Tour/des Kurses auftreten, gemacht werden.
Die Sektion behält sich vor, eine Tour/einen Kurs kurzfristig wegen zu geringer Teilnehmerzahl bzw. bei höherer Gewalt (z. B. Lawinengefahr, Unwetter, etc.) abzusagen. Eine terminliche Verlegung oder Änderung des Zielgebiets muss zeitnah erfolgen. Bei kurzfristiger Verlegung des Standorts besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Bei terminlicher Verlegung einer Tour/eines Kurses haben die bisher angemeldeten Personen Vorrang bei der Neu-Anmeldung.
Alle angemeldeten Personen haben die ausgewiesene Teilnahmegebühr zu entrichten. Mitglieder anderer DAV-Sektionen haben eine 50 % erhöhte, Nichtmitglieder eine 100 % erhöhte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Gebühr richtet sich in ihrer Höhe nach Art der Veranstaltung, Dauer, Anzahl der teilnehmenden Personen (inkl. Kurs-/Tourenleitung) und Ziel.
Die Anreise soll grundsätzlich in Fahrgemeinschaften erfolgen. Die anfallenden Kosten für die Sektionsbusse, private Pkw, Kraftstoff, Maut, Parkgebühren, ÖPNV, Fernverkehr, etc. werden auf alle teilnehmenden Personen umgelegt.Die Sektionsbusse werden mit 0,06 € pro Person und Kilometer (zzgl. Kraftstoff) berechnet. Für private Pkw werden 0,20 € je Kilometer (bis 5 Insassen), 0,30 € je Kilometer (ab 6 Insassen) oder alternativ der tatsächliche Spritverbrauch angesetzt. Die Kosten für das entliehene Material sind in der Materialverleihordnung geregelt. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind soweit nicht anders kommuniziert von allen teilnehmenden Personen vor Ort selbst zu entrichten.
Hüttenanzahlungen können bei Bedarf im Voraus abgebucht werden. Die anfallende Teilnahmegebühr und weitere anfallende Kosten (Fahrtkosten, Materialkosten, etc.) werden im Anschluss an den Kurs/die Tour von der Geschäftsstelle der Sektion mittels Lastschrifteinzug (SEPA) eingezogen. Es gilt die Gläubiger-Identifikationsnummer DE19ZZZ00000142120. Die Mandatsreferenznummer setzt sich aus der jeweiligen Kurs- bzw. Tourennummer und der Mitgliedsnummer zusammen.
Die Kurse werden von ausgebildeten und geprüften Fachübungsleitern und Trainern durchgeführt. Die Touren werden von ausgebildeten und geprüften Fachübungsleitern, Trainern, Wander- und Tourenleitern geführt. Den Anweisungen der Kurs- und Tourenleitung ist stets absolut Folge zu leisten. Eigenmächtige Handlungen erfolgen ohne Ausnahme auf eigene Gefahr und schließen jegliche Haftung der Kurs- und Tourenleitung oder der Sektion aus. Ferner haftet die Sektion nur im Rahmen der bestehenden Vereinshaftpflicht. Persönliche Ansprüche an die Kurs- und Tourenleitung sind ausgeschlossen. Jede teilnehmende Person erkennt die Haftungsbeschränkungen in der Satzung der Sektion Ansbach an.
Für private Pkw besteht für den Zeitraum einer Sektionsveranstaltung eine Vollkaskoversicherung durch den Deutschen Alpenverein.Die Bereitstellung der benötigten persönlichen und allgemeinen Ausrüstung erfolgt durch die Kurs- bzw. Tourenleitung, ausgenommen hiervon sind Tourenski und Tourenskischuhe.