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Mitgliedsbeiträge

Kategorie

Definition

Alter

Mitglieds-beitrag pro Jahr

Verbandsbeitrag incl. ASS
(Abführung an den Hauptverein)

nur ASS-Anteil
(Alpiner Sicherh.-Service)

A

Mitglied mit Vollbeitrag

ab vollendetem
25. Lebensjahr

60,00 €

24,54 €

 

B

Ehepartner/Lebenspartner, dessen Partner der gleichen Sektion als A-Mitglied angehört

 

30,00 €

14,72 €

 

B

Senior
ermäßigter Beitrag

(auf Antrag)

ab vollendetem
70. Lebensjahr

30,00 €

14,72 €

 

C

Gastmitglied (gleichzeitig Mitglied in anderer Sektion)

 

35,00 €

 

 

D

Junior
Vollmitglied mit ermäßigtem Beitrag

19 - 25 Jahre

30,00 €

14,72 €

 

D

Junior - Familie
(beide Elternteile sind beitragspflichtige Mitglieder der Sektion)

19-25 Jahre

20,00 €

14,72 €

 

K/J

Kinder/Jugendliche
Einzelmitgliedschaft

bis 18 Jahre

20,00 €

7,36 €

 

K/J

Kinder/Jugendliche - im Familienbeitrag bzw. von Alleinerziehenden

(auf Antrag)

bis 18 Jahre

 

 

1,75 €

           

Familienmitgliedschaft
beinhaltet A- und B-Mitgliedschaft der Eltern, zusätzlich Kinder in unbegrenzter Anzahl bis zur Volljährigkeit

90,00 €

  

Neueintritt ab September:

Neumitglieder, die erst ab 01.09. die Mitgliedschaft beantragen, müssen bis zum jeweiligen Kalenderjahresende nur den halben Mitgliedsbeitrag aufbringen. Im darauffolgenden Jahr werden diese Beiträge angeglichen.

          
Kategorie-Einstufung:
Für die Einstufung in die jeweilige Kategorie ist immer das Alter am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres entscheidend.

 

Kündigung der Mitgliedschaft:

 Kündigungen müssen satzungsgemäß bis spätestens 30.09. schriftlich (nicht als E-Mail, nur mit handschriftlicher Unterschrift!) in der Geschäftsstelle eingegangen sein, wenn Sie im darauf- folgenden Kalenderjahr wirksam sein sollen. Der Austritt muss auch dann erklärt werden, wenn Sie in eine andere Sektion überwechseln wollen.

 

Datenänderungen:
Bitte teilen Sie Ihrer Geschäftsstelle umgehend mit, wenn sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert haben! Dies ist wichtig, um den Ausweisversand und den Versand der Zeitschriften „Panorama“ und „Ansbach Alpin“ zu gewährleisten bzw. um den Beitragseinzug problemlos zu gestalten.


Beitragseinzug und Ausweisversand:
In den ersten Januartagen werden die Mitgliedsbeiträge eingezogen, die Ausweise werden zentral aus München bis ca. Mitte Februar versandt. Die alten Ausweise gelten bis 28.02., sofern die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde. Jedes Mitglied erhält nach Bezahlung des Beitrages einen neuen Ausweis, der nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist. Erst mit dem Besitz eines gültigen DAV-Ausweises besteht Versicherungsschutz.

 

Ausweisverlust:
Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht mehr im Besitz Ihres DAV-Ausweises sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle. Gerne wird Ihnen ein Ersatz-Ausweis ausgestellt.

 


-Ihre Geschäftsstelle der DAV-Sektion Ansbach-

(Turnitzstr. 30, 91522 Ansbach)